16.09.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 716/2026

Bundesregierung verteidigt Zusammenarbeit mit der Ukraine

Berlin: (hib/AHE) Aus Sicht der Bundesregierung trägt die enge Zusammenarbeit mit der Ukraine zur Sicherheit Deutschlands bei. Das Land verteidige sich gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands, der Frieden und Stabilität im euroatlantischen Raum erschüttert hat, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/7971(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7298(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die sicherheitspolitischen Kosten und Konsequenzen eines militärischen Siegs Russlands in diesem Krieg und damit einer völkerrechtswidrigen Verschiebung von Grenzen in Europa mit militärischen Mitteln die Risiken der Unterstützung der Ukraine in ihrer jetzigen Form deutlich übersteigen würden.“

Wie die Bundesregierung betont, habe die Ukraine das völkerrechtlich verbriefte Recht, sich gegen den russischen Angriffskrieg zu wehren. „Das in Artikel 51 der UN-Charta enthaltene Recht auf Selbstverteidigung ist dabei grundsätzlich nicht auf das eigene Territorium beschränkt.“ Selbstverteidigungshandlungen dürften sich unter Einhaltung der Maßgaben des humanitären Völkerrechts auch gegen das Territorium des Aggressorstaats richten.