Vorkehrungen gegen etwaigen Missbrauch humanitärer Hilfen
Berlin: (hib/AHE) Zu ihren Vorkehrungen gegen einen etwaigen Missbrauch humanitärer Hilfen nimmt die Bundesregierung in der Antwort (21/7975(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7667(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Stellung. In Syrien wurde demnach ein sogenanntes „Third Party Monitoring“ zur unabhängigen Prüfung der Sicherheitsvorkehrungen der Projektpartner etabliert, das auch stichprobenartig Projektaktivitäten beaufsichtigt hat. „Dabei wurden Sicherheitsvorkehrungen bei erkannten Risiken immer wieder angepasst, um Abzweigungen vorzubeugen.“
In Gaza sei mit dem vom VN-Sicherheitsrat in Resolution 2720 mandatierten „Kaag-Mechanismus“ eine Aufsichtsplattform unter Leitung des Büros für Projektdienste der Vereinten Nationen (UNOPS) eingerichtet worden, die humanitäre Hilfslieferungen mithilfe von QR-Codes und einer beaufsichtigten Verteilung der Hilfsgüter vom Kauf der Hilfsgüter bis zur Endverteilung nachvollziehbar macht, um auch hier Abzweigungen vorzubeugen, schreibt die Bundesregierung.