21.09.2026 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 722/2026

Bessere Möglichkeiten für den Umgang mit Problemimmobilien

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (21/8017(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7802(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die geplanten Verbesserungen für die Kommunen beim Vorgehen gegen Problemimmobilien erläutert. So sei im Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts eine Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts für solche Immobilien vorgesehen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass kommunale Bemühungen im Umgang mit Problemimmobilien durch unkooperative Eigentümer massiv behindert werden könnten. „Weigert sich ein Eigentümer beharrlich, ein rechtskräftiges Instandsetzungsgebot zu erfüllen, soll für die Gemeinden als letztes Mittel eine Möglichkeit zur Enteignung geschaffen werden“, schreibt die Regierung.

Den Kommunen sollen bei Verfahren zum Erlass von Vorkaufsrechten, Instandsetzungs- und Rückbaugeboten erweiterte Betretungsrechte eingeräumt werden. Widersprüche und Anfechtungsklagen von Eigentümern gegen Instandsetzungs- oder Rückbaugebote sollen bei Problemimmobilien keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Eine über die Städtebauförderung hinausgehende finanzielle Unterstützung für den Erwerb oder die Sanierung von Problemimmobilien sei nicht geplant, erläutert die Regierung.