Lage der Christen in Syrien
Berlin: (hib/STO) Die Lage von Christen in Syrien ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/8007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7597(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach ist eine gezielte, systematische Gruppenverfolgung christlicher Personen „aktuell nicht anzunehmen“. Die Ausübung der Religionsfreiheit sei in der neuen syrischen Verfassungserklärung vom 13. März 2025 in Artikel 3 festgeschrieben und die Religionsausübung für Christen auch in der Praxis „grundsätzlich möglich“.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat sich die Sicherheitssituation in Syrien nach dem Fall des Assad-Regimes stark verbessert, doch bleibe die Lage volatil. Insbesondere nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen seien Quell der Unsicherheit in Teilen des Landes. Die Übergangsregierung habe sich öffentlich zur Wahrung der Rechte von Minderheiten verpflichtet und den Diskurs mit der christlichen Minderheit eröffnet. Wiederholt habe die syrische Regierung zugesichert, religiöse Minderheiten zu schützen. Eine Bedrohung für religiöse Minderheiten in Syrien gehe vor allem von terroristischen Gruppierungen wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) aus.
Aktuell existieren laut Vorlage keine offiziellen Bevölkerungsstatistiken der syrischen Behörden, weshalb auch keine statistischen Daten zur Anzahl der Christen in Syrien vorliegen. Verschiedenen Berichten zufolge ist die Anzahl der Christen in Syrien von etwa zwei Millionen im Jahr 2011 auf derzeit etwa 300.000 zurückgegangen, wie die Bundesregierung weiter schreibt.