21.09.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Unterrichtung — hib 723/2026

SRU-Gutachten: Defizite bei Implementation von Umweltrecht

Berlin: (hib/SAS) Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) moniert Defizite bei der Implementation des Umweltrechts. In einem nun als Unterrichtung vorliegenden Sondergutachten (21/8080(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dringt das unabhängige Expertengremium darauf, die Umsetzung „mehr als bisher in den Fokus der Umweltpolitik zu rücken“. Der Umwelt-, Gesundheits- und Naturschutz bleibe teilweise deutlich hinter den Vorgaben des Gesetzgebers zurück. Als Beispiele für Implementationsdefizite nennen die Experten unter anderem Produkte, die nicht zugelassene Chemikalien enthalten, die verzögerte Erreichung gesetzlicher Stickstoffdioxid-Grenzwerte in vielen Städten oder die unsachgemäße Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

Die Gründe für Implementationsdefizite im Umweltrecht seien vielfältig, heißt es im SRU-Sondergutachten. Gesetzgebungsprozesse müssten daher die Implementierbarkeit von Gesetzen besser berücksichtigen. Um vollzugsfreundlich zu sein, sollten sie zunächst „möglichst einfach und präzise formuliert“ sein. Weiter empfiehlt das siebenköpfige Expertengremium, Verwaltungsaufgaben zu bündeln. Gerade für sehr kleine Verwaltungseinheiten, vor allem kleine Kommunen, stelle die Umsetzung von Umweltrecht eine besondere Herausforderung dar.

Gleichzeitig mahnen die Experten eine „aufgabenadäquate Ausstattung der Behörden“, insbesondere mit Personal, sowie eine schnellere Digitalisierung an, um den Vollzug des Umweltrechts zu verbessern. Als Manko sieht der SRU zudem, dass es in Deutschland keine systematische Überprüfung der Umsetzung und Wirkung von Umweltrecht gibt. Eine regelmäßige Überprüfung, wie sie im Bundes-Klimaschutzgesetz und im Bundes-Klimaanpassungsgesetz vorgesehen ist, sei nur ausnahmsweise im Gesetz selbst festgelegt, schreiben die Experten.

Angesichts von Forderungen nach Verfahrensbeschleunigungen und einer Reduktion des administrativen Aufwands für Unternehmen warnt das Experten-Gremium vor einer „zu weitgehenden Deregulierung prozeduraler und materieller Umweltschutzbestimmungen“. Es sei zu befürchten, dass sich Implementationsdefizite dadurch eher noch vergrößern würden.

Der bereits 1972 eingerichtete und in seiner Tätigkeit unabhängige SRU hat den Auftrag, die Umweltsituation in Deutschland sowie umweltrelevante politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten wissenschaftlich zu begutachten sowie Fehlentwicklungen zu benennen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzuzeigen.