Bund prüft besseren Schutz bei Bauträgerinsolvenzen
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung prüft Möglichkeiten, Verbraucher beim Immobilienkauf besser vor den Folgen einer Insolvenz des Bauträgers zu schützen. Die Prüfungen innerhalb der Bundesregierung seien noch nicht abgeschlossen, heißt es in ihrer Antwort (21/8018(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7775(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Belastbare Daten zu den Folgen von Bauträgerinsolvenzen für betroffene Käufer liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben allerdings kaum vor. Weder zur Zahl betroffener Verbraucher noch zur Zahl der Wohneinheiten, die sich zum Zeitpunkt einer Bauträgerinsolvenz noch im Bau befanden, noch zu den durchschnittlichen finanziellen Belastungen betroffener Erwerberinnen und Erwerber gebe es eigene Erkenntnisse. Eine Mitte 2026 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführte Abfrage bei Ländern und Verbänden habe ebenfalls gezeigt, „dass kaum belastbares Datenmaterial vorliegt“.
Nach Angaben eines befragten Verbandes gingen Experten bei Bauträgerinsolvenzen häufig von verlorenen Abschlagszahlungen in Höhe von rund 60 bis 90 Prozent der Erwerbssumme aus. Ein Verband schätze die Mehrkosten für die Fertigstellung auf zehn bis 25 Prozent der noch ausstehenden Fertigstellungskosten, bei Insolvenzen in frühen Bauphasen auch darüber. Ein anderer Verband gehe von Mehrkosten zwischen 50.000 und 100.000 Euro aus. Die Bundesregierung betont, diese Angaben nicht verifizieren zu können.