Geteiltes Echo zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse
Berlin: (hib/FLA) Von Zustimmung teils mit Nachbesserungsforderungen bis völlige Ablehnung hat die Bandbreite bei einer Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse gereicht.
Im Einzelnen ging es am Montagnachmittag um drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung mit den Themenbereichen internationaler Terrorismus (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Polizeiarbeit (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und Strafprozessordnung (21/6806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zudem standen auf der Tagesordnung ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen - Moderne Polizeiarbeit gestalten“ (21/6913(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen“ (21/6917(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Diplom-Informatiker Hadmut Danisch meinte, die Gesetzentwürfe hinterließen den Eindruck, in völliger Praxisferne und in einem theoriegeleiteten Elfenbeinturm entstanden zu sein. Eine mehr als nur oberflächliche, beamtenformale Beschäftigung mit dem Thema sei nicht ersichtlich. Die Gesetzentwürfe bedürften zumindest einer erheblichen Überarbeitung: Er sei nicht grundsätzlich gegen biometrische Fahndungsmethoden, sehe aber Bedarf an einer wesentlich besseren Vorgehensweise.
Kai Kempgens, Deutscher Anwaltverein (DAV), sprach sich gegen die Gesetzentwürfe aus. Er erkannte zwar an, dass digitale Werkzeuge die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr unterstützen könnten und in rechtsstaatlichem Rahmen auch sollten. Die mit den geplanten Regelungen geschaffenen weitreichenden Befugnisse zum automatisierten biometrischen Abgleich mit Internetbilddaten gingen aber deutlich über eine gezielte Personenfahndung hinaus und ermöglichten potenziell umfassende Bewegungs-, Kontakt- und Persönlichkeitsprofile. Betroffen wären nicht nur Beschuldigte, sondern auch Zeugen. Zumindest müsse geregelt werden, dass nur dort gesucht werden würde, wo etwas zu vermuten sei. Ein uferloses Vorgehen dürfe es nicht geben.
Martina Link, Vizepräsidentin des Bundeskriminalamts, begrüßte die mit den Gesetzentwürfen vorgesehene Konkretisierung der Befugnisse. Sie verwies auf die besondere Herausforderung durch die stetig wachsende Menge digital verfügbarer Informationen - ob aus dem öffentlich zugänglichen Internet, ob aus Polizeidatenbeständen etwa bei sichergestellten Smartphones. Die automatisierte Datenanalyse sei bei der Kriminalitätsbekämpfung von erheblicher Bedeutung. Die vorgesehene Regelung versetze ihre Behörde in die Lage, große und komplexe Datenbestände strukturiert auszuwerten, Zusammenhänge zwischen Personen, Sachverhalten, Orten und Ereignissen zu erkennen und hieraus belastbare Ermittlungsansätze zu gewinnen. Auch der automatisierte biometrische Internetabgleich sei ein unersetzliches Ermittlungsinstrument.
Professor Markus Löffelmann, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, wies darauf hin, dass die beabsichtigten Regelungen zum Abgleich biometrischer Daten sehr weitreichend seien. Ob sie verfassungsrechtlichen Anforderungen genügten, sei schwer einzuschätzen, weil einschlägige Judikatur bislang nicht vorliege. Nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprächen die beabsichtigten Regelungen zur automatisierten Datenanalyse. Er betonte, dass die Digitalisierung der Polizeiarbeit wohl die mit Abstand wichtigste Weichenstellung für effektive und auch grundrechtsschonende Polizeiarbeit darstelle.
Professor Markus Möstl, Universität Bayreuth, machte klar, polizeiliche Ermittlungen seien davon abhängig, dass die Planung oder die Begehung von Straftaten Spuren hinterlasse. In der traditionellen analogen Welt sei das sichergestellt gewesen, aber immer weniger im virtuellen Raum elektronischer Kommunikation. Unter diesen Bedingungen sei es von entscheidender Bedeutung, dass der Staat in dem zur Einlösung seiner Sicherheitsaufgabe nötigen Maße eine Art vorsorgliche elektronische Spurensicherung anordnen dürfe. Zu einem zeitgemäßen polizeilichen Auskunfts- und Nachrichtenwesen gehöre auch die automatisierte Datenanalyse, wie sie nun ermöglicht werden solle.
Alexander Poitz, Gewerkschaft der Polizei, verwies auf bisher unzulängliche Ermittlungsmöglichkeiten und sprach von einem Kampf David gegen Goliath. Deshalb befürworte die Gewerkschaft die Gesetzentwürfe. Bisher gebe es eine gewisse digitale Blindheit - nicht zuletzt in der Prävention, die von ihm als Königsdisziplin beschrieben wurde. In Anbetracht enormer sichergestellter Datenmengen sei eine automatisierte technische Auswertung im 21. Jahrhundert alternativlos. Ein datensicher und normenklar ausgestalteter Rechtsrahmen schütze nicht nur Betroffene, sondern auch die handelnden Behörden vor Rechtsunsicherheit, Legitimationsdruck und späteren Beanstandungen.
Andreas Schmidtke, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, befand, aus richterlicher Sicht sei die Schaffung ausdrücklicher Rechtsgrundlagen für den automatisierten biometrischen Internetabgleich und die automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse uneingeschränkt zu begrüßen. Wolle der Staat handlungsfähig und wehrhaft bleiben, müsse er mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Die vorgesehenen Instrumente entsprächen den veränderten tatsächlichen Bedingungen moderner Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Gerade in datenintensiven Ermittlungsverfahren würden automatisierte Verfahren zunehmen zu einem unverzichtbaren Instrument effektiver Strafverfolgung. Es dürfe aber keine Datenanalyse ins Blaue geben, sagte er und forderte insoweit Nachbesserungen.
Pia Sombetzki, AW AlgorithmWatch gGmbH, konzentrierte sich nach eigenem Bekunden auf die Befugnisse für einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlichen Daten aus dem Internet sowie für die Weiterverarbeitung von Daten zu anderen Zwecken. Die vorgeschlagenen Befugnisse seien europarechtswidrig, verletzten verfassungsrechtliche Mindestanforderungen und widersprächen datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Sie plädierte dafür, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen.