Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung
Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten“ (21/5869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke und Ablehnung der AfD-Fraktion. Die abschließende Beratung im Plenum ist für Donnerstag, 24. September 2026, vorgesehen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaften der Länder sollen künftig als justizielle Vermögensabschöpfungsstellen unter anderem grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sichern können. Das Bundeskriminalamt bleibt polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle, das Bundesamt für Justiz soll bei der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung als justizielle Kontaktstelle fungieren.
Zudem werden der Informationsaustausch mit Vermögensabschöpfungsstellen anderer EU-Mitgliedstaaten und der Zugang der deutschen Stellen zu dafür benötigten Daten neu geregelt. In der Strafprozessordnung soll ferner klargestellt werden, dass Betroffene die Notveräußerung sichergestellter Vermögensgegenstände beantragen können und eine solche Notveräußerung unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Grundstücken oder eines Rechts, das den Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegt, zulässig ist.
Mit einem vom Ausschuss mehrheitlich angenommenen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde zudem ein Normenkonflikt im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz bereinigt, der durch sich widersprechende Änderungsbefehle in zwei bereits verkündeten Gesetzen entstanden war. Der Änderungsantrag betrifft nicht die Regelungen zur Vermögensabschöpfung.