23.09.2026 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 729/2026

Gesetzentwurf zu EU-Vorgaben im Designrecht beschlossen

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Designrechts“ (21/6215(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die abschließende Beratung des vom Ausschuss geänderten Entwurfs im Plenum ist laut Tagesordnung für Donnerstag, 24. September 2026, vorgesehen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/2823 „über den rechtlichen Schutz von Designs“ eins zu eins umgesetzt und das deutsche Designrecht modernisiert werden. Vorgesehen sind unter anderem die ausdrückliche Anerkennung neuer Designformen, etwa animierter Designs, und erweiterte Möglichkeiten zu deren Wiedergabe. Zudem soll der Designschutz auf vorbereitende Handlungen des 3D-Drucks ausgeweitet werden. Für eingetragene Designs soll ein eigenes Kennzeichnungssymbol eingeführt werden. Außerdem werden die Reparaturklausel für Ersatzteile sowie die Regeln für die Gebühren zur Verlängerung des Designschutzes angepasst. Die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sollen vereinfacht werden. Das deutsche Recht soll laut Entwurf zudem durch die Streichung kaum genutzter Verfahrensmöglichkeiten wie des Beitritts zum Nichtigkeitsverfahren vereinfacht werden.

Mit einem mehrheitlich angenommenen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf unter anderem an zwischenzeitliche Rechtsänderungen angepasst. Dazu zählen die kodifizierte Verordnung (EU) 2026/715 „über das Unionsdesign“ sowie Änderungen der DPMA-Verordnung, der Patentkostenzahlungsverordnung und der Designverordnung.

Darüber hinaus enthält der Änderungsantrag eine zusätzliche Regelung zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie betrifft die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“. Für bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebrachte Waren soll bis September 2028 eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterlassungsansprüchen gelten. Nach Angaben der Koalitionsfraktionen soll damit eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Richtlinie in nationales Recht übernommen werden.

Keine Mehrheit im Ausschuss fand ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Dieser zielte unter anderem darauf, bestehende Beitrittsmöglichkeiten zu Nichtigkeitsverfahren im Design- und Markenrecht beizubehalten .