23.09.2026 Petitionen — Ausschuss — hib 729/2026

Versand von E-Rezepten an „Stammapotheke“ von Patienten

Berlin: (hib/HAU) Patienten sollten Anspruch auf den direkten digitalen Versand eines E-Rezepts von der ausstellenden Praxis zu einer Apotheke ihrer Wahl haben. Diese in einer Petition erhobene Forderung findet die Unterstützung des Petitionsausschusses. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen.

Wie der Petent schreibt, sei im Apothekengesetz ein Zuweisungsverbot enthalten, das möglicherweise darauf abzielt, „Klüngelei“ und Vorteilsnahme zu verhindern. Seiner Beobachtung nach hätten jedoch viele Menschen eine „Stammapotheke“, die oft auch Medikamente nach Hause liefere, wenn ihnen der Weg in die Apotheke aufgrund von Krankheit und Behinderung sehr schwerfalle. In der Eingabe wird daher gefordert, jedem Patienten den Versand der Rezeptdaten an seine Stammapotheke über einen sicheren Maildienst zu ermöglichen. Der Wunsch nach Weiterleitung könnte aus Sicht des Petenten einmalig schriftlich, unterzeichnet durch den Patienten oder dessen Bevollmächtigten, dokumentiert werden. Gleichzeitig sei ein jederzeit ausübbares Widerrufsrecht vorzusehen.

Der Petitionsausschuss bestätigt in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung die angeführte Annahme, dass die Sicherstellung der freien Apothekenwahl, zu der auch das Zuweisungs- und Makelverbot beitrage, dem Schutz der Patienten diene und intransparente Konstellationen der Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Ärzten verhindern solle. „Die Integrität heilberuflicher Entscheidungen soll nicht durch wirtschaftliche Verflechtungen und sonstige unzulässige Kooperationen zwischen Apotheken und Ärzten beeinflusst werden“, schreibt der Ausschuss.

Gleichzeitig, so wird eingeräumt, könnten sich grundsätzlich durch die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens neue Möglichkeiten ergeben. Bei der Konzeptionierung neuer Versorgungswege, die auf solchen Fortschritten basieren, seien Aspekte wie zum Beispiel Vereinfachungen für die Gesundheitsberufe und Versorgungskomfort gegen das erwähnte Schutzprinzip abzuwägen, heißt es.

Der Ausschuss hält der Vorlage zufolge die in der Eingabe enthaltenen Überlegungen für bedenkenswert. Mit dem Erwägungsbeschluss wird die Bundesregierung ersucht, „das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“.