„SPARK“-Entwicklung kostet bislang rund 3,28 Millionen Euro
Berlin: (hib/LBR) Die Entwicklung der KI-Software SPARK Workflow hat bislang rund 3,28 Millionen Euro gekostet. Eine pauschale prozentuale Quantifizierung der Zeitersparnis durch den Einsatz der Software sei „weder belastbar noch aussagekräftig“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/8043(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7843(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin hatten sich die Abgeordneten nach einer Reihe von Details zu dem mit Künstlicher Intelligenz (KI) arbeitendem Assistenzsystem zur Unterstützung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren („SPARK“) erkundigt.
SPARK Workflow solle Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, schreibt die Bundesregierung. Die Software könne unter anderem Antragsunterlagen strukturieren, fehlende Unterlagen erkennen, Stellungnahmen thematisch ordnen und den Abgleich mit geltendem Recht vorbereiten. Besonders bei umfangreichen Unterlagen erwarte die Bundesregierung eine deutliche Zeitersparnis. Derzeit werde SPARK Workflow beim Fernstraßen-Bundesamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr eingesetzt. Eine schrittweise Ausweitung auf weitere Behörden sei vorgesehen. Für die Weiterentwicklung und den Betrieb gebe es noch keine validen Haushaltsplanungen.
Die Kosten seien 2026 aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds bezahlt worden. Personalkosten des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung seien nicht angefallen. Die Entwicklung habe PwC übernommen; technische Prüfungen hätten ITZ-Bund, CQSE und Accenture, die rechtliche Prüfung KPMG Law vorgenommen.
Die Bundesregierung betont in der Antwort weiter, dass die fachliche Letztentscheidung bei den zuständigen Beschäftigten verbleibe. SPARK könne keine Verfahrensschritte autonom und ohne menschliche Beteiligung abschließen. Alle Vorschläge der Software müssten geprüft sowie bestätigt oder verworfen werden.
Weiter schreibt die Bundesregierung, die Software werde als quelloffene Lösung bereitgestellt. Dadurch könnten Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden die entwickelten Module ohne erneuten Entwicklungsaufwand nachnutzen. Die Auswahl von IT-Dienstleistern, Serverstandorten und Betriebsmodellen liege bei der jeweils einsetzenden Stelle.