23.09.2026 Inneres — Gesetzentwurf — hib 732/2026

Anzeigepflicht bei Unternehmensbeteiligung von Ministern

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung“ (21/8106(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der am Donnerstag zur Überweisung an die zuständigen Ausschüsse auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen Mitglieder der Bundesregierung durch eine Anpassung des Bundesministergesetzes verpflichtet werden, „Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn der Anteil mehr als 1 vom Hundert oder 50.000 Euro am Stamm- oder Grundkapital beträgt, anzuzeigen“.

Daneben soll dem Entwurf zufolge auch die Höhe der daraus resultierenden Einkünfte anzugeben sein. Die Anzeigepflicht soll sich nach dem Willen der Fraktion auch auf Ehe- beziehungsweise Lebenspartner und minderjährige Kinder erstrecken.

In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass in Deutschland weder verfassungsrechtliche noch einfachgesetzliche Bestimmungen bestünden, die Bundesminister oder Parlamentarische Staatssekretäre zur Offenlegung ihrer Unternehmensbeteiligungen verpflichten. „Lediglich für Bundesminister, die zugleich Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind, greifen die im Abgeordnetengesetz vorgesehenen Offenlegungspflichten“, heißt es in der Vorlage weiter.

Danach unterliegen Bundesminister, die nicht gleichzeitig dem Bundestag angehören, keiner derartigen gesetzlichen Verpflichtung. Dies könne zu erheblichen Problemen führen, „die mit starken Interessenkonflikten einhergehen, da Minister - weitaus offensichtlicher als Bundestagsabgeordnete - die Möglichkeit besitzen, gezielt politischen Einfluss auszuüben, wovon ihre potenziellen Unternehmensbeteiligungen unmittelbar profitieren könnten“.