Linken-Antrag zu Schrottimmobilien abgelehnt
Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am Mittwoch einen Antrag der Fraktion Die Linke (21/3615(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt, mit dem die Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten sollten, um besser gegen sogenannte Schrottimmobilien vorgehen zu können. In der von der vorsitzenden Caren Lay (Die Linke) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion gegen den Antrag, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Die Linke stimmten dafür.
Mit dem Antrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, den Kommunen Vorkaufsrechte bei Schrottimmobilien zu gewähren. Die Fraktion Die Linke verlangt außerdem die Möglichkeit der Enteignung, wenn verwahrloste Immobilien langfristig leerstehen. Den oft überschuldeten Kommunen sollten zudem ausreichende finanzielle Mittel in Form eines Bundesfonds oder eines anderen Finanzmechanismus bereitgestellt werden, damit sie ihre Ankaufs- oder Vorkaufsrechte wahrnehmen können.
In dem Antrag heißt es, Schrottimmobilien würden die Kommunen beim Erreichen städtebaulicher Entwicklungsziele und bei der Erfüllung unterschiedlicher Anforderungen behindern. „Sie beeinträchtigen die Lebensqualität in der Nachbarschaft und stellen teils sogar eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, wenn wegen bröckelnder Fassaden ganze Straßen gesperrt werden müssen“, schreibt die Fraktion. Die Kommunen müssten in die Lage versetzt werden, wirksam gegen diese Missstände vorzugehen. Wenn die Kommunen selbst über die betroffenen Immobilien verfügen könnten, sei sichergestellt, dass Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden würden, bevor Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen.
In der Aussprache erklärte die Fraktion Die Linke, die bevorstehende Novellierung des Baugesetzbuches lasse noch viele Fragen offen. Selbst wenn das Baurecht klarstellen würde, dass Eigentümer von Schrottimmobilien enteignet werden könnten, müssten die Kommunen finanziell dazu auch in die Lage versetzt werden. Kritisiert wurde zudem, dass es von der Regierung keine Daten zu Schrottimmobilien in Deutschland gebe.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnte den Antrag ab. Man tue jetzt einiges, um das Vorkaufsrecht der Kommunen zu verbessern und den Kommunen zu helfen. Strikt wandte sich die Fraktion gegen die Einrichtung eines Fonds, um Enteignungen zu finanzieren.
Die AfD-Fraktion kritisierte, in dem Antrag werde nicht klar definiert, was eine Schrottimmobilie sei. Eigentum dürfe nicht deshalb zur Disposition stehen, weil Begriffe unklar blieben. Außerdem warnte die Fraktion davor, dass die Steuerkasse zur Finanzierungskasse für heruntergekommene Immobilien werde.
Die SPD-Fraktion verwies auf die Novelle des Baugesetzbuches, die Instandsetzungsgebote und bessere Vorkaufsrechte vorsehe. Auch die Städtebauförderung könne für den Aufkauf von Schrottimmobilien genutzt werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies auf die finanzielle Lage der Kommunen hin. Die Bundesregierung müsse mehr Geld bereitstellen. Denn die Kommunen müssten in die Lage versetzt werden, Schrottimmobilien aufzukaufen und auch zu sanieren.