Grüne scheitern mit Antrag zum Ostseeschutz
Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist am Mittwoch im Umweltausschuss mit einem Antrag zum Schutz der Ostsee (21/6014(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gescheitert. Der Ausschuss lehnte die Vorlage gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion mit den Stimmen von der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD ab. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag (Interner Link) unter anderem einen zusammen mit den Bundesländern aufgelegten Aktionsplan Meeresschutz, besseren Schutz für Meeresschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie die Ausweisung von mindestens zehn Prozent als „Nullnutzungszonen“. Auch ein vollständiges Verbot der Fischerei mit Stellnetzen in Meeresschutzgebieten sowie einen ganzjährigen Ausschluss in ökologisch besonders sensiblen Bereichen verlangen die Abgeordneten.
Im Ausschuss wies die Fraktion auf den besonderen Schutzbedarf des Meeres hin: Die Ostsee erwärme sich nicht nur doppelt so schnell wie der globale Ozeandurchschnitt. Auch durch Überfischung, Vermüllung, Munitionsaltlasten und insbesondere steigende Nähr- und Schadstoffeinträge aus Agrarwirtschaft und Industrie gehöre sie zu den am stärksten überlasteten Meeren weltweit, so die Abgeordneten. Es brauche ein schnelleres Handeln, als es die Bundesregierung gegenwärtig erkennen lasse, drängte ein Fraktionsmitglied. Die von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) angekündigten Eckpunkte für einen Aktionsplan blieben zu vage. Vor allem Nährstoffeinträge in die Ostsee müssten sinken. Scharfe Kritik äußerte eine Abgeordnete vor diesem Hintergrund an der Abschaffung der Stoffstrombilanz zur Erfassung von Nährstoffflüssen in der Landwirtschaft im Juli 2025 durch Agrarminister Alois Rainer. Es sei unklar, wie die Bundesregierung so die Nitratbelastung der Ostsee senken wolle, zu der sie auch aufgrund der erfolgreichen Klage der EU-Kommission gezwungen sei.
Die CDU/CSU-Fraktion räumte ein, dass der Antrag die Probleme der Ostsee richtig benenne. Das Meer sei tatsächlich in einem sensiblen Zustand. Deshalb forciere die Koalition unter anderem die Munitionsbergung, um eine weitere Gefahr der Verschlechterung des ökologischen Zustands zu bannen, betonte ein Mitglied. Kritisch sehe seine Fraktion aber die Forderung der Grünen nach weiteren Auflagen für die heimische Küstenfischerei. Auch müssten die Interessen in den Bereichen Energie, Sicherheit und Infrastruktur, die im Meer geschaffen werde, beachtet werden.
Bei der Munitionsbergung sah auch die AfD Handlungsbedarf und kritisierte sowohl den Grünen-Antrag als auch die Umweltpolitik der Bundesregierung für eine falsche Schwerpunktsetzung. Während für klimapolitische Vorhaben Milliarden bereitgestellt würden, fehle für die Vermeidung konkreter Umweltgefahren in den Meeren eine dauerhafte Finanzierung. Den Grünen hielt ein Mitglied der AfD-Fraktion vor, die Überlastung des Ökosystems Ostsee zu beklagen, aber gleichzeitig die Offshore-Windenergie weiter ausbauen zu wollen.
Die SPD betonte die hohe Priorität des Meeresschutzes in der Arbeit der Bundesregierung und verwies unter anderem auf die Ratifizierung des UN-Hochseeschutzabkommens und den vorgesehenen Ausschluss der Öl- und Gasförderung in den Schutzgebieten in der AWZ . Der von Minister Schneider geplante Aktionsplan werde mit einer Reihe bestehender Programme im Umwelt- und Naturschutz zusammenwirken.
Wie die Grünen betonte auch die Linke den besorgniserregenden Zustand der Ostsee. Diese sei nicht nur eine gefährdete Region, sondern laut Experten bereits ein sterbendes Meer, betonte ein Mitglied der Fraktion. Der Antrag beschreibe die Notlage korrekt. Es müsse gehandelt werden. Allerdings fehle es der Vorlage angesichts der vorgeschlagenen Einschränkungen für die Fischerei an staatlichen Maßnahmen zu ihrer Unterstützung. Große Betriebe könnten mit diesen Einschränkungen eher umgehen als kleine Fischereien, die die Region prägten, gab der Linken-Abgeordnete zu bedenken. Diese bräuchten Hilfen wie Arbeitsplatz- und Einkommensgarantien.