Linksfraktion will Klimaanpassung im Grundgesetz verankern
Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Die Linke spricht sich dafür aus, Klimaanpassung und Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. In einem Antrag (21/8117(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), über den der Bundestag am Donnerstag erstmals debattiert, fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll eine neue Gemeinschaftsaufgabe mit dem Titel „Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz“ in Artikel 91a des Grundgesetzes festschreiben und die finanzielle Beteiligung des Bundes dabei bedarfsdeckend regeln.
Zudem soll die Bundesregierung einen Entwurf eines einfachen Gesetzes vorlegen, das die Gemeinschaftsaufgabe definiert und einzelne Teilbereiche nach Absprache mit den Ländern und Kommunen weiter konkretisiert. Dieses Gesetz soll die Kommunen unter anderem zu Klimaanpassung und Klimaschutzmanagement verpflichten, den Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen als eigenen Schwerpunkt festlegen und die Einstellung von zusätzlichem Personal sowie Verwaltungsausgaben als Ausgaben definieren, an denen sich der Bund beteiligen kann.
Als weitere Anforderungen an die GA listet die Linksfraktion unter anderem pauschalierte Förderbudgets für Kommunen und die Pflicht der Länder auf, bei Förderprogrammen „eine Staffelung des kommunalen Eigenanteils nach Finanzstärke bis zur kompletten Streichung bei besonders finanzschwachen Kommunen“ zu ermöglichen.
Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, einen nationalen Hitzeaktionsplan zu entwerfen, der Sofortmaßnahmen, ein Frühwarnsystem und eine Kommunikationsstrategie enthält, um die Kommunen zu unterstützen. Auch die Mittel für kommunale Klimaanpassung, Klimaschutz und Hitzeschutz sollen „massiv“ aufgestockt werden.