AfD will Stärkung der operativen Fähigkeiten des BND
Berlin: (hib/STO) „Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/8114(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am Donnerstagvormittag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen bei der Reform der Nachrichtendienste die operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) gestärkt werden und seine Befugnisse „sich an den entsprechenden Befugnissen von relevanten europäischen Partnern orientieren“.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den BND sollen nach dem Willen der Fraktion sowohl die Datenspeicherung als auch einen Datenaustausch zwischen den deutschen Diensten und Behörden sowie ausländischen Partnern deutlich erleichtern. Die Weitergabe personenbezogener Daten über deutsche Staatsangehörige an deutsche Behörden dürfe demgegenüber aber nur zulässig sein, „soweit konkrete tatsachengestützte Verdachtsmomente im Zusammenhang mit internationalem Terrorismus, Geldwäsche, Drogenhandel oder organisierter Kriminalität vorliegen“.
Ferner dringt die Fraktion darauf, dass der Auftrag des BND nicht mehr nur die Gewinnung und Auswertung von Erkenntnissen über das Ausland umfasst, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind. Vielmehr soll der Bundesnachrichtendienst laut Vorlage grundsätzlich auch „die parlamentarisch ausdrücklich vorab geprüfte und genehmigte Befugnis zu aktiven Maßnahmen (zum Beispiel Counter Hacking und Stören ausländischer IT-Systeme) erhalten und damit zur Gefahrenabwehr für Deutschland beitragen“.
Ebenso soll die Bundesregierung laut Antrag bei der Reform der Nachrichtendienste berücksichtigen, dass „alle nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffungsmaßnahmen insbesondere im Rahmen technischer Aufklärung zwischen dem Militärischen Nachrichtenwesen der Bundeswehr und dem Bundesnachrichtendienst zu koordinieren“ seien, um parallele Strukturen zu verhindern.
Zugleich plädieren die Abgeordneten dafür, dass die Kontrolle des BND zukünftig „weiterhin parlamentarisch und durch den unabhängigen Kontrollrat“ erfolgt. Die Anzahl der Kontrollorgane sei jedoch zu vermindern und das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) sowie die G10-Kommission seien zusammenzulegen, um doppelte Arbeitsabläufe abzuschaffen. Auch wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, bei der Reform unter anderem zu berücksichtigen, dass „vor dem Hintergrund der Haushaltslage“ die neue Kontrollorganisation ohne zusätzliche Haushaltsstellen gebildet werden solle. Des Weiteren soll der Bundestag dem Antrag zufolge feststellen, dass „jede im Deutschen Bundestag vertretene Fraktion in dem oder den künftigen Kontrollorganen mit Sitz und Stimme vertreten sein“ müsse.