23.09.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antrag — hib 738/2026

Grüne: Klimaanpassung und Naturschutz ins Grundgesetz

Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Klimaanpassung und Naturschutz im Grundgesetz verankern. In einem Antrag (21/8116(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der am morgigen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags steht, fordert sie die Bundesregierung auf, zusammen mit den Ländern und im Austausch mit den Kommunalverbänden sowie den Bundestagsfraktionen die Aufnahme der Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ ins Grundgesetz vorzubereiten. Diese Gemeinschaftsaufgabe soll so ausgestaltet sein, dass Kommunen unabhängig von ihrer Größe und Finanzkraft „dauerhaft und verlässlich in die Lage versetzt werden, sich an die Folgen der Klimakrise anzupassen, um Menschen besser vor Hitze, Starkregen und Hochwasser zu schützen, Wasser in der Landschaft und in den Städten zu halten und gleichzeitig Natur und biologische Vielfalt zu erhalten und wiederherzustellen“.

Darüber hinaus dringen die Abgeordneten darauf, die dazu erforderlichen planerischen und konzeptionellen Grundlagen, wie etwa in Form von Konzepten, Risiko- und Potenzialanalysen sowie Machbarkeitsstudien, auf kommunaler Ebene zu fördern. Auch die notwendigen investiven Bedarfe sollen durch „unbürokratische und nach Wirksamkeit gestaffelte Zuwendungen“ an die Kommunen gedeckt werden, heißt es im Antrag. Zudem soll ein angemessener Mindest-Personalschlüssel für das kommunale Klimaanpassungsmanagement angestrebt werden.

Weitere Forderungen der Grünen betreffen unter anderem die Einrichtung eines Koordinierungsausschusses, um die Gemeinschaftsaufgabe strategisch zu steuern und weiterzuentwickeln sowie den Aufbau eines einheitlichen, digitalen Monitoringsystems.