23.09.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Ausschuss — hib 741/2026

Internet-Mindestversorgung: Ausschuss folgt BNetzAEmpfehlung

Berlin: (hib/LBR) Der Digitalausschuss hat am Mittwochnachmittag Einvernehmen über die Schlussfolgerungen des Prüfberichts 2025 der Bundesnetzagentur zur Überprüfung der Kriterien für die Evaluation der TK-Mindestversorgungsänderungsverordnung (TKMV) hergestellt. Union, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich.

Seit Dezember 2021 hat jeder Bürger in Deutschland das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Dieses Recht umfasst einen Anspruch auf Versorgung mit einem Sprachkommunikations- und einem Internetzugangsdienst sowie den dafür erforderlichen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz zu erschwinglichen Preisen. Der Anspruch richtet sich gegen das jeweilige Unternehmen, das durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) dazu verpflichtet werden kann. Aktuell betragen die Mindestanforderungen für den Internetzugangsdienst gemäß TKMV mindestens 15 Mbit/s im Download und mindestens 5 Mbit/s im Upload bei einer Latenz (one way) von höchstens 150 Millisekunden. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht eine Abwägung mehrerer Kriterien für die Festlegung dieser Mindestanforderungen vor. Gemäß TKG müssen die Anforderungen regelmäßig überprüft werden.

Ein Vertreter der BNetzA berichtete dem Ausschuss, der Bericht empfehle, die aktuellen Anforderungen beizubehalten, die seit Anfang 2025 gelten. So habe die BNetzA im Erhebungszeitraum nicht feststellen können, dass höhere Bandbreiten oder niedrigere Latenzen notwendig wären. Die TKMV bedeute, vor Ort zu schauen, was die angemessene Technik sei, um die Mindestversorgung zu gewährleisten, sagte der BNetzA-Vertreter auf Nachfrage hinsichtlich satellitengestützter Versorgung. Das Thema Werbung und Marketing nannte er prüfenswert; die Behörde werde es im nächsten Bericht aufnehmen. Dass die Datenmenge, die auf den Werbeprospekten stehe, sich häufig von dem unterscheide, was geliefert werde, berichtete auch ein Vertreter des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Er betonte, die TKMV sei ein Vehikel, das als Notstopfen diene, und berichtete von angestoßenen Investitionen in den Glasfaserausbau, die vor allem im ländlichen Raum getätigt würden.

Ein Vertreter der Unionsfraktion sprach von einem Schritt nach vorne. Entscheidend sei, die Mindestversorgung nicht mit den Ausbauzielen zu verwechseln. Vor allem müsse dafür gesorgt werden, dass der Ausbau schneller und wirtschaftlicher möglich werde. Aus der AfD-Fraktion kam grundsätzliche Kritik an der Befassung des Ausschusses mit dem Thema. Ein Vertreter der Fraktion sprach von einem bürokratischen Akt, der Deutschland keinen Meter voranbringe.

Ein SPD-Abgeordneter erinnerte daraufhin daran, dass der Ausschuss lange darum gekämpft habe, bei der TKMV beteiligt zu werden. Er wollte Details zu den Kriterien für die Festlegung der Mindestanforderungen an einen Internetzugangsdienst erfahren und fragte nach Details zur Datengrundlage.

Eine Vertreterin der Grünen erkundigte sich nach Zahlen dazu, wie viele Haushalte aufgrund der Mindestversorgung durch Satelliteninternet abgedeckt sind, und fragte nach Abhängigkeiten vom Satelliten-Internetsystem Starlink und Fragen digitaler Souveränität. Die Linksfraktion wollte wissen, welche Nutzungssituationen der Erhebung zugrunde liegen und wie genau die unterversorgten Adressen regionalisiert sind.