24.09.2026 Gesundheit — Anhörung — hib 743/2026

Experten für besseren Schutz gegen Hitze

Berlin: (hib/HK) Experten halten einen besseren Schutz gegen große Hitze für dringend geboten. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses sprachen sich die geladenen Sachverständigen am Mittwoch überwiegend für eine wirksamere Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen aus. Beantragt hatte die Anhörung die Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

Auf deren inhaltlichem Antrag „Hitzekrise ernst nehmen - Hitzeschutz verbindlich, sozial gerecht und finanziell absichern“ (21/6343(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) basierte die Aussprache. „Hitzeschutz ist eine Frage sozialer Gerechtigkeit“, heißt es darin, „Hitze verstärkt bestehende soziale Ungleichheiten unmittelbar und messbar“. Manche Gruppen wie Ältere, Kinder, Kranke, Beschäftigte, die im Freien arbeiten, und ärmere Privathaushalte, welche in schlecht isolierten Gebäuden wohnen, seien besonders betroffen.

Die Grünen fordern unter anderem, „den Hitzeschutzplan des Bundesministeriums für Gesundheit weiterzuentwickeln und umzusetzen“. Der Bund solle „gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass die Erstellung und Umsetzung kommunaler Hitzeaktionspläne verbindlich verankert sowie finanziell unterstützt wird“. Damit will die Fraktion die Voraussetzungen schaffen, um beispielsweise ein Programm „Green Hospitals“ („grüne Krankenhäuser“) zu realisieren. Das würde „Investitionen in natürliche sowie bauliche und technische Klimaanpassungsmaßnahmen in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitszentren ermöglichen - darunter Verschattung, Lüftung, Kühlung und Begrünung“.

Die Antragsteller betonen, dass die Kommunen die verlässlichen finanziellen Möglichkeiten erhalten müssten, Hitzeschutzmaßnahmen für besonders vulnerable Gruppen einzuführen. Dazu gehörten etwa Begrünung und Sonnensegel für Schulen, Kitas und Spielplätze.Auf Bitte des grünen Abgeordneten Johannes Wagner machte Mediziner Uwe Janssens von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin anschaulich, welche „enorme Herausforderung“ die Hitzewochen dieses Sommers dargestellt hätten. In Krankenhaus-Zimmern habe man 35 Grad Celsius gemessen, und manche Klinik verfüge über „keine klimatisierte Notaufnahme“. Gegenmaßnahmen zu ergreifen, bezeichnete Janssens als „gesamtgesellschaftliche Verantwortung“, die auch eine entsprechende Finanzierung einschließen müsse.

Die von der CDU/CSU-Fraktion eingeladene Expertin Alexandra Schneider vom Hemholtz Zentrum München betonte, dass die außergewöhnliche Hitze für viele Menschen zu „schnellerer Alterung und einer verkürzten gesunden Lebenspanne“ führe. Auf die Frage aus der AfD-Fraktion, ob „Tod durch Hitze“ eindeutig zu definieren sei, erläuterte Schneider, dass das Konzept der Übersterblichkeit die tödliche Wirkung großer Hitze wissenschaftlich belege. In ihrer schriftlichen Stellungnahme legte Schneider dar, dass „Hitze bereits heute eines der größten klimabedingten Gesundheitsrisiken in Deutschland“ bedeute. Deshalb stimme sie der im grünen Antrag „formulierten Zielrichtung ausdrücklich zu“. Kommunale Hitzeaktionspläne müssten flächendeckend und verbindlich umgesetzt werden. Dafür brauche es ausreichende finanzielle Mittel, so Schneider.

Die von der Fraktion Die Linke eingeladene Fachfrau Miriam Meschede von der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit thematisierte unter anderem die Folgen der Hitze für Beschäftigte. Den Arbeitsschutzregeln zufolge dürfe eigentlich in Räumen nicht mehr gearbeitet werden, in denen die Temperatur über 35 Grad steige. Die Konsequenz müsse zum Beispiel darin bestehen, Kühlkleidung zu beschaffen. Betriebe müssten Hitzeschutzpläne erarbeiten. Meschede sprach sich unter anderem für den Umbau von Kliniken aus. Als Beispiel nannte sie das „Hitzesofortprogramm des Landes Rheinland-Pfalz“. Dieses könne „als Anhaltspunkt für ein bundesweites Förderprogramm dienen“.

„Einzelne Förderprogramme des Bundes können kurzfristig helfen, ersetzen aber keine verlässliche, rechtssichere und koordinierte Finanzierungsstruktur“, stellte Henrik Scheller vom Deutschen Institut für Urbanistik fest. Damit lenkte der Experte die Aufmerksamkeit auf die Gretchenfrage: „Woher kommt das Geld?“ Scheller plädierte für die Neudefinition einer „Gemeinschaftsaufgabe als verfassungsrechtlich klarere Lösung“. Der Bund erhielte auf diese Weise und in Analogie zu Artikel 91a des Grundgesetzes „eine ausdrückliche Mitfinanzierungskompetenz für eine Aufgabe, die alle staatlichen Ebenen betrifft und gemeinschaftlich strategisch organisiert werden sollte“, betonte Scheller.