AfD: Betriebsräte sind nicht für Klimaschutz da
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/8129(Dokument, öffnet ein neues Fenster)): „Kein Klimaschutz auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes“. In der Fachliteratur habe sich die Auffassung gebildet, dass das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Betriebsräten die allgemeine Aufgabe erteilen würde, „im Rahmen des betrieblichen Umweltschutzes auch solche Maßnahmen zu fördern, die einer vermeintlichen Bewahrung des Klimas dienen“. Dies führe zu einem Zielkonflikt, weil der Verlust von Arbeitsplätzen durch eine Klima- und Energiepolitik herbeigeführt werde, heißt es in dem Antrag.
Die Abgeordneten fordert von der Bundesregierung deshalb, einen Gesetzentwurf zur Änderung des BetrVG vorzulegen. In diesem soll klargestellt werden, „dass Anforderungen zum Schutz des Klimas, sogenannte Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere die Verminderung oder Vermeidung von infrarotaktiven Gasen, nicht mit der im Gesetz genannten Legaldefinition des Umweltschutzes gleichzusetzen sind und Klimaschutzmaßnahmen nicht Regelungstatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes sind“.