AfD will Nichtigkeitsklage gegen EU-Altfahrzeugverordnung
Berlin: (hib/SAS) Die AfD-Fraktion macht sich gegen die europäische Altfahrzeugverordnung stark. In einem Antrag (21/8136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie die Bundesregierung auf, „unverzüglich Klage auf Nichtigkeit der Verordnung (EU) 2026/1738 einzureichen“ und deren Verfassungsmäßigkeit wegen „offenkundiger Verletzung von Eigentumsrechten“ durch Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten.
Zugleich soll sich die Bundesregierung in der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die Altfahrzeugverordnung entweder aufgehoben oder zumindest so geändert wird, dass kein Fahrzeug gegen den Willen seines Eigentümers allein aufgrund von „Fristen oder Kriterienkatalogen“ zu Abfall erklärt wird und jeder gesetzlich angeordnete Eigentumsverlust angemessen entschädigt wird. Die bestehenden Ausnahmen für Fahrzeuge von historischem Interesse sollen nach dem Willen der Abgeordneten auf alle außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge in Privatbesitz - insbesondere Fahrzeuge in Restaurierung und Ersatzteilträger - ausgedehnt werden.
Dazu soll die Bundesregierung laut Vorlage die in der Verordnung eröffnete Möglichkeit, Fahrzeuge von besonderem kulturellem Interesse vom Anwendungsbereich auszunehmen, umfassend nutzen und dabei Sammler-, Museums-, Eigenbau- und Rennfahrzeuge sowie Fahrzeuge in Restaurierung einbeziehen.
Die Altfahrzeugverordnung ist seit 13. August 2026 in Kraft und löst die bisherige Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG ab. Erstmals würden damit in der EU verbindliche Kriterien festgelegt, nach denen ein Fahrzeug als „Altfahrzeug“ gilt und damit rechtlich zu Abfall werde, erklärt die AfD-Fraktion im Antrag. Erfülle ein Fahrzeug diese Kriterien, sei der Eigentümer verpflichtet, es einer Verwertungsanlage zu übergeben. Wer sein Fahrzeug behalten möchte, müsse „durch ein Sachverständigengutachten auf eigene Kosten nachweisen, dass es reparierbar ist - und es anschließend innerhalb von fünf Jahren wieder in einen verkehrstauglichen Zustand versetzen“. Gelinge das nicht, gelte das Fahrzeug unabhängig vom Willen seines Eigentümers als Abfall. „Nicht mehr der Bürger entscheidet damit, ob und wann er sein Eigentum repariert oder aufgibt, sondern eine von der EU vorgegebene Frist“, kritisieren die Abgeordneten.