24.09.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Antwort — hib 746/2026

Bundesregierung: 17 Entlastungsvorhaben bereits in Kraft

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat seit dem ersten Entlastungskabinett 17 Vorhaben zur Verringerung des Erfüllungsaufwands in Kraft gesetzt. Bei drei weiteren Vorhaben stehe ein Datum für das Inkrafttreten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/8067(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Kleine Anfrage (21/7842(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion hervor. Dies betreffe das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung und die gesetzlichen Regelungen für das neue digitale Führungszeugnis, die laut Bundesregierung am 1. Oktober 2026 in Kraft treten sollen. Das Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes soll stufenweise im Jahr 2027 in Kraft treten, schreibt die Bundesregierung.

Die Bundesregierung beziffere die jährliche Entlastung des ersten Entlastungskabinetts auf 9,8 Milliarden Euro. Dabei handele es sich um einen saldierten Betrag aus Belastungen und Entlastungen der nach dem 5. November 2025 beschlossenen Vorhaben. Entlastungen des zweiten Entlastungskabinetts vom 15. Juli 2026 seien noch nicht berücksichtigt. Die 9,8 Milliarden Euro entsprächen dem Erfüllungsaufwand nach dem Normenkontrollratsgesetz. Erfasst würden der messbare Zeitaufwand und die Kosten, die Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung durch bundesrechtliche Vorschriften entstünden. Indirekte Effekte wie etwa kalkulatorische Kosten seien nicht enthalten.

Für Maßnahmen des zweiten Entlastungskabinetts weist die Bundesregierung eine kumulierte Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger von rund 8.609 Millionen Stunden pro Jahr aus. Die Entlastungen für Unternehmen und Verwaltung würden auf Grundlage von Fallzahlen und Zeitersparnis als Geldwert ausgewiesen, schreibt sie in der Antwort weiter.

Im Hinblick auf EU-Vorgaben verweist die Bundesregierung unter anderem auf Erleichterungen bei der Entwaldungsverordnung, der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der EU-Lieferketten-Richtlinie und dem sogenannten KI-Omnibus. Weitere Vereinfachungsvorschläge der EU-Kommission müssten folgen. Zugleich setze sich die Bundesregierung für eine „One in, two out“-Regel auf EU-Ebene ein. Damit sollen für jede neue Regelung mit Belastung („In“) in doppeltem Umfang Entlastungen („Out“) geschaffen werden.