Entscheidungen des Bamf in Asylgrenzverfahren
Berlin: (hib/STO) Über Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in sogenannten Asylgrenzverfahren berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8090(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7852(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Fraktion darin schrieb, werden seit dem Inkrafttreten des neuen „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) am 12. Juni 2026 auch in Deutschland Asylgrenzverfahren umgesetzt, die das vorherige Flughafenverfahren ersetzen.
Der Antwort zufolge hat das Bamf seit dem 12. Juni bis Ende August 34 in Asylgrenzverfahren in drei Fällen Flüchtlingsschutz zuerkannt und in zwei Fällen subsidiären Schutz. Als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden laut Vorlage 22 Asylanträge, während vier als unzulässig eingestuft wurden.