25.09.2026 Inneres — Antwort — hib 749/2026

Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten

Berlin: (hib/STO) Um Abkommen mit Drittstaaten zur Rückführung ausreisepflichtiger Migranten geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/8064(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7883(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach strebt die Bundesregierung gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten, sogenannten Return Hubs, an und ist hierzu „in ersten Gesprächen mit möglichen Partnerländern“.

Die Rechtsgrundlage für sogenannte Return Hubs in Drittstaaten werde mit dem Inkrafttreten der EU-Rückkehrverordnung im Herbst 2026 geschaffen, heißt es in der Antwort vom 18. September weiter. Wie die Bundesregierung darin zudem ausführt, dauern ihre Prüfungen „über die praktische Umsetzung des Konzepts der Rückkehrzentren in Drittstaaten“ an.