25.09.2026 Verkehr — Antwort — hib 749/2026

Finanzmittel des Bundes für Schifffahrt und Seehäfen

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung wird nach eigener Aussage für die Jahre 2026 bis 2030 mehr als 400 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für klimafreundliche Schifffahrt und Häfen zur Verfügung stellen. Entsprechende Förderprogramme seien bereits in Kraft getreten beziehungsweise befänden sich derzeit in der Abstimmung oder Erarbeitung, heißt es in der Antwort der Regierung (21/8058(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7885(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Der Bund sei zuständig für die Bundeswasserstraßen einschließlich der seewärtigen Zufahrten und finanziere die Hinterlandanbindung der Häfen über Schienen, Straßen und Wasserstraßen des Bundes. „Allein für die Seehafenzufahrten über Nord- und Ostsee wendet der Bund dabei jährlich mehr als 500 Millionen Euro auf“, wird mitgeteilt. Zugleich verweist die Regierung darauf, dass Investitionen in die Infrastruktur der Häfen nicht in die Zuständigkeit des Bundes fielen. Für Investitionen der Länder im Bereich der Seehäfen stelle der Bund nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 125c Grundgesetz den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gleichwohl jährlich 38,346 Millionen Euro zur Verfügung.

Nach Mitteln aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ gefragt, heißt es in der Antwort: Der Bund stelle Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. „Förderfähig sind auch Sachinvestition in Seehäfen, soweit diese Landes- oder kommunale Infrastruktur darstellen oder der Erfüllung von Landes- oder kommunalen Aufgaben dienen“, schreibt die Bundesregierung. Über die Verteilung und Verwendung der Mittel würden die Länder eigenständig entscheiden.