Wirksamkeit von Deradikalisierungsprogrammen
Berlin: (hib/STO) Die Wirksamkeit staatlich geförderter Deradikalisierungsprogramme ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/8056(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7846(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach wird nicht übergreifend erfasst, wie viele Personen nach Abschluss einer Deradikalisierungsmaßnahme wieder auffällig werden.
Ohnehin wäre eine solche Erfassung „immer nur eine Momentaufnahme, da Ausstiegsprozesse in der Regel Schwankungen unterliegen und nur selten linear oder idealtypisch verlaufen“, schreibt die Bundesregierung weiter. So handele es sich bei der abschließenden Einschätzung der Person und ihres „Ausstiegserfolges“ durch die Ausstiegsbegleitung immer um eine temporäre Bewertung und darauf aufbauend um ein prognostiziertes zukünftiges Verhalten.
Nicht abschließend bewertbar sind der Antwort zufolge beispielsweise individuelle Lebensumstände der ausstiegswilligen Person in der Zukunft, die gegebenenfalls einen „Rückfall“ in alte, extremistische Verhaltensmuster zur Folge haben kann. Ein Rückgriff auf verschiedene Indikatoren in der Bewertung des „Ausstiegserfolges“ könne daher hilfsweise erfolgen, „wodurch das individuelle Dunkelfeld der ausstiegswilligen Person bestmöglich eingegrenzt und die unter den genannten Umständen bestmögliche Prognose für die Nachhaltigkeit des ,Ausstiegserfolges' getroffen werden kann“.