28.09.2026 Inneres — Antwort — hib 750/2026

Mehrkosten durch Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen

Berlin: (hib/STO) Über einsatzbedingte Mehrkosten durch die „vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8078(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7934(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach belaufen sich die seit Beginn dieser Kontrollen am 16. September 2024 bis zum 30. Juni 2026 an allen Landbinnengrenzen entstandenen einsatzbedingten Mehrkosten auf 194,7 Millionen Euro.

Darin enthalten sind neben der „Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten“ (16 Millionen Euro) sowie den Posten „Betrieb Grenzkontrollstellen“ (20 Millionen Euro) und „Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel“ (17,4 Millionen Euro) auch Kosten für Hotelunterbringung und Verpflegung (56,9 Millionen Euro) sowie für Mehrarbeitsvergütung (84,4 Millionen Euro). Dabei ist die Mehrarbeitsvergütung „kalkulatorisch ermittelt“, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Diese wird den Angaben zufolge nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte „nicht - im Grundsatz vorrangig - innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann“.