Ergebnisse der Computerspiele-Förderung des Bundes
Berlin: (hib/JOH) Ob durch das Förderprogramm „Games-Förderung des Bundes“ produzierte Computerspiele tatsächlich veröffentlicht wurden, wie es für die Zuwendungsempfänger verpflichtend ist, wird laut Bundesregierung nicht flächendeckend erfasst. Dies werde im Einzelfall im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung untersucht, schreibt sie in einer Antwort (21/8101(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7849(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Ihr ist demnach auch nicht bekannt, über welche Vertriebsplattformen das jeweilige veröffentlichte Vorhaben zum Stichtag 30. Juni 2026 erhältlich ist, wie viele Exemplare davon verkauft wurden und wie hoch die Umsatzerlöse waren. Im Rahmen der Erfolgskontrolle würden aber Umfragen bei einem zufällig ausgewählten Teil der Zuwendungsempfänger durchgeführt und anonymisiert ausgewertet.
Hinsichtlich der Gründe für das „erhebliche Interesse des Bundes“ an der Produktion von Computerspielen verweist die Bundesregierung auf die Präambel der Förderrichtlinie „Games-Förderung des Bundes“. Danach sei die Games-Branche ein global stark wachsender Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft und entwickle „innovative Lösungen und Zukunftstechnologien, die bereits heute weit über den digitalen Unterhaltungssektor hinaus in vielen Wirtschaftszweigen angewendet werden und eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung neuer oder verbesserter Geschäftsmodelle darstellen“. Die Branche könne daher ein wesentlicher Faktor bei der erfolgreichen digitalen wirtschaftlichen Transformation sein.