Forschungsprojekte nach dem Konsumcannabisgesetz
Berlin: (hib/PK) Bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung liegen nach Angaben der Bundesregierung derzeit Anträge zu 82 Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz vor. Anträge zu neun Forschungsvorhaben stammen aus dem Jahr 2024, Anträge zu 60 Forschungsvorhaben aus dem Jahr 2025 und Anträge zu 13 Projekten aus dem laufenden Jahr, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8143(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7856(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Grünen-Fraktion mit.
Mehrere Anträge können sich auf ein Forschungsvorhaben beziehen. Bislang haben den Angaben zufolge vier Forschungsvorhaben eine Erlaubnis erhalten. Zudem wurden 29 Forschungsvorhaben mit 53 Anträgen abgelehnt und 13 Forschungsvorhaben mit 17 Anträgen zurückgezogen. 17 Antragsteller wurden aufgefordert, für eine Entscheidung Stellung zu beziehen. In 23 weiteren Fällen müssen die Vorhaben noch geprüft werden.
Bei den genehmigten Forschungsvorhaben geht es zum Beispiel um den Anbau von Nutzhanf sowie bestimmter Cannabisarten beziehungsweise -sorten. Diese würden im Hinblick auf verschiedene Parameter untersucht, die das Wachstum oder die Inhaltstoffe beeinflussen können. Ferner würden klimaneutrale Anbaumethoden erforscht.