Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Entwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität mit besonderer Aufmerksamkeit. Sollten sich hierbei neue Erkenntnisse ergeben, werde die Regierung diese im Rahmen ihrer fortlaufenden Überprüfung der Strafmündigkeitsgrenze einbeziehen. Das betont sie in einer Antwort (21/8153(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7884(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
„Nach der wissenschaftlichen Evaluierung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), wurden die zentralen Reformziele erreicht. Unter anderem hat das FamFG zu einer deutlichen Beschleunigung von Kindschaftsverfahren, insbesondere auch von Kinderschutzverfahren geführt. Erkenntnisse, Berichte oder wissenschaftliche Evaluationen, die speziell den Umgang mit strafunmündigen Tatverdächtigen betreffen, liegen der Bundesregierung nicht vor“, heißt es in der Antwort weiter.