Keine Angaben zu Verfahren der Stiftungsfinanzierung
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Prüfverfahren nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz. Das schreibt sie in einer Antwort (21/8093(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/7923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Die Regierung erläutert darin unter anderem: „Die Anträge der Desiderius-Erasmus-Stiftung auf Bewilligung von Globalzuschüssen hat das Bundesverwaltungsamt am 8. Mai 2024 beziehungsweise 18. Dezember 2025 für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 abschlägig beschieden. Mit dem Ergebnis der vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ist erstmals die Fördervoraussetzung von Paragraf 2 Absatz 2 Satz 1 StiftFinG eingetreten, weil die AfD als die der Desiderius-Erasmus-Stiftung nahestehende Partei in der dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen ist.“
Die Desiderius-ErasmusStiftung sei daher förderfähig, wenn sie auch die weiteren Fördervoraussetzungen erfülle. Das Bundesministerium des Innern habe zum 8. September 2025 eine „Projektgruppe Stiftungsfinanzierung“ eingerichtet, die insbesondere mit der Prüfung der Fördervoraussetzungen der politischen Stiftungen beauftragt worden sei. „Die Aufgaben sind mit Auflösung der Projektgruppe unmittelbar in die Regelstruktur übergegangen“, schreibt die Bundesregierung.