28.09.2026 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 753/2026

Investitionsbeauftragter Blessing arbeitet unentgeltlich

Berlin: (hib/VOM) Der persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland, Martin Blessing, erhält kein Gehalt oder eine vergleichbare Vergütung. Er ist auch keiner Arbeitseinheit der Bundesregierung organisatorisch zugeordnet, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8149(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Es gehöre zur Befugnis des Bundeskanzlers, zur Unterstützung seiner Amtsgeschäfte einen „persönlichen Beauftragten“ zu berufen. Blessing sei mit Schreiben des Bundeskanzlers vom 5. November 2025 berufen worden.

Im Bundeshaushalt sind nach Angaben der Bundesregierung keine Mittel und keine Planstellen für die Tätigkeit des persönlichen Beauftragten veranschlagt. Blessing habe Anspruch auf Ersatz von Reisekosten und sonstigen baren Auslagen nach den für Bundesbedienstete geltenden Regelungen. Für Öffentlichkeitsarbeit, Übersetzungen, Protokoll und Sicherheit seien keine Kosten entstanden, auch keine sonstigen Sachkosten.

Es sei nicht üblich, heißt es in der Antwort weiter, bei unentgeltlichen Tätigkeiten Zielgrößen zu vereinbaren. Auch unterliege Blessing keinen formalen Berichtspflichten. Mit den betroffenen Bundesministerien stehe er in regelmäßigem Austausch. Da der persönliche Beauftragte kein Amt eines Beauftragten der Bundesregierung ausübe, sei eine Unterrichtung des Deutschen Bundestages weder gesetzlich noch anderweitig vorgesehen.