Öffentliche Anhörung zur geplanten Führerscheinreform
Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss befasst sich bei einer öffentlichen Anhörung am Montag, 5. Oktober 2026, ab 11 Uhr im Sitzungssaal E.700 des Paul-Löbe-Hauses mit der von der Bundesregierung geplanten Führerscheinreform. Sieben Sachverständige, Interessenvertreter und andere Auskunftspersonen sind nach aktuellem Stand zu der Anhörung geladen.
Mit dem Gesetzentwurf „zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze“ (21/7404(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll die Fahrschulausbildung zukunftsfähig gestaltet werden, schreibt die Bundesregierung. Diese Modernisierung erfordere auch rechtliche Änderungen im Fahrlehrergesetz. Weitere Änderungen stünden im Zusammenhang mit der Reform der Fahrschulausbildung mit dem Ziel, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu reduzieren.
Laut Gesetzentwurf soll künftig die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht wegfallen. Zukünftig soll es möglich sein, sich das Wissen auch vollständig digital - etwa per App - anzueignen. Die einzelnen Fahrschulen könnten selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie Theorieunterricht anbieten.
Außerdem soll das komplexe Bewertungssystem bei der Theorieprüfung vereinfacht und der Umfang des Fragenkatalogs reduziert werden. Fragen zur Verkehrssicherheit bildeten bei der Prüfung gleichwohl einen besonderen Fokus. Das hohe Qualifikationsniveau der Führerscheinausbildung bleibe erhalten, betont die Regierung.
Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden. Aktuell seien in Deutschland beim Pkw-Führerschein zwölf Sonderfahrten gesetzlich festgelegt (fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten). Künftig soll es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Damit orientiere sich Deutschland am EU-Recht, heißt es. Künftig werde nur noch geregelt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchzuführen sind. Wie viele Stunden erforderlich sind, hänge von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab.
Eine Experimentierklausel im Gesetzentwurf soll ermöglichen, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, wie beispielsweise den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Diese Fahrpraxis unter Anleitung ergänze die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung sei das Bestehen der Theorieprüfung.
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich bis zum 1. Oktober 2026 für eine Teilnahme an der öffentlichen Anhörung(Externer Link) anmelden.
Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de(Interner Link) übertragen. Sie steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.