Umsetzung des EU-Mercosur-Abkommens
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (21/8240(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Partnerschaftsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorgelegt. Durch die Vereinbarungen im Handelsbereich im Partnerschaftsabkommen sollen innerhalb von 15 Jahren sukzessive mehr als 91 Prozent der EU-Ausfuhren in die Mercosur-Staaten von Zöllen befreit sowie Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere Handelserleichterungen eingeführt werden.
Das Abkommen schaffe einen umfassenden Rahmen für die verstärkte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, schreibt die Bundesregierung. Begleitet würden die Bestimmungen von der Vereinbarung der wirksamen Umsetzung ambitionierter multilateraler Standards, etwa in den Bereichen Umwelt und Arbeit. Dadurch solle das Partnerschaftsabkommen zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und einer verbesserten Integration der Vertragsparteien in die Weltwirtschaft beitragen.
Das Abkommen löst innerstaatlich das Erfordernis eines Vertragsgesetzes gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes aus.