29.09.2026 Auswärtiges — Gesetzentwurf — hib 756/2026

Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (21/8241(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine vorgelegt. Wie sie darin schreibt, sei die Kommission ein Verwaltungsorgan, das nach internationalen Standards über Schadensersatzansprüche für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit der Aggression Russlands gegen die Ukraine entscheiden wird. Das Übereinkommen zur Einrichtung sei im Dezember 2025 in Den Haag von 34 Staaten, darunter Deutschland, sowie der Europäischen Union unterzeichnet worden.

Bis Russland die Kosten der Kommission trage, werde diese aus den jährlich festgesetzten Beiträgen der Mitglieder und freiwilligen Beiträgen finanziert. Diese Bei träge würden unbeschadet der Möglichkeit geleistet, sie von Russland zurückzufordern. Die Kosten der Kommission werden sich nach Angaben der Bundesregierung nach ersten vorläufigen Schätzungen auf einen unteren einstelligen Millionenbetrag belaufen.