Endlagersuche: NBG fordert gesetzlich verankerte Zielmarken
Berlin: (hib/SAS) Vor dem Hintergrund der von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) für den Herbst angekündigten Novelle des Standortauswahlgesetzes (StandAG) empfiehlt das Nationale Begleitgremium (NBG) der Bundesregierung und dem Bundestag, die Arbeit an der Neufassung „sehr transparent“ zu gestalten. In seinem sechsten Tätigkeitsbericht, der als Unterrichtung vorliegt (21/8110(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), fordert das Gremium, dass der Referentenentwurf so zeitnah wie möglich veröffentlicht und das Gesetzgebungsverfahren zügig im Sinne der Prinzipien des StandAG vorangetrieben wird.
Das 18-köpfige Gremium, das seit 2016 die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle begleitet, rät außerdem dazu, einen zielorientierten Zeitplan für die nun folgenden einzelnen Schritte bis zur Standortentscheidung festzulegen. Die Einhaltung dieses Zeitplans müsse überwacht, regelmäßig eingefordert und öffentlich bekannt gegeben werden. Zudem fordert das NBG, die für das Gelingen des Verfahrens notwendigen Zeitabschnitte gesetzlich zu verankern.
Darüber hinaus dringt das NBG auf eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsprozess für die längere Zwischenlagerung. Diese dürfe sich nicht nur auf Stellungnahmeverfahren und Erörterungstermine beschränken, sondern müsse den Prozess kontinuierlich begleiten. Die Menschen in den Zwischenlagergemeinden sollten aktiv eingebunden werden, um das Vertrauen in das Standortauswahlverfahren zu stärken, heißt es im Bericht.
Das NBG besteht aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat berufen wurden. Neben diesen Experten sind auch Bürger Teil des NBG. Diese werden in einem Beteiligungsverfahren nominiert und vom Bundesumweltminister ernannt.