30.09.2026 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 757/2026

Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung will das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ändern und hat dazu den „Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029“ (21/8236(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt.

Hauptänderung ist die Reduzierung des Zuschusses des Bundes zu den Stromübertragungsnetzkosten, er soll pro Jahr rund 5,53 Milliarden Euro betragen. Das Fördervolumen beträgt damit etwa 16,56 Milliarden Euro und soll aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden. In diesem Jahr hatten die vier Übertragungsnetzbetreiber - 50 Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW - noch 6,5 Milliarden Euro erhalten.

Mit dem Zuschuss soll „ein Beitrag zur Entlastung der Strombezugskosten insgesamt geleistet werden“, heißt es in dem Entwurf. Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise infolge des Iran-Krieges erscheine eine Entlastung von stromverbrauchenden Haushalten und Unternehmen geboten. Mit der Fortschreibung des Instruments für die Kalenderjahre 2027 bis einschließlich 2029 wolle die Bundesregierung „ein wichtiges politisches Signal senden“ und betonen, „dass die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland für den Gesetzgeber von hoher Bedeutung ist“.