30.09.2026 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 757/2026

Bundesregierung will Windenergie-auf-See-Gesetz reformieren

Berlin: (hib/NKI) - Die Bundesregierung will das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) reformieren und legt dazu einen „Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See“ (21/8238(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Begründet wird dieser Schritt mit dem „aktuell schwierigen Marktumfeld“, dem sich die Offshore-Windsparks ausgesetzt sehen.

Im vergangenen Jahr war das Interesse an Ausschreibungen für Offshore-Windflächen im deutschen Teil von Nord- und Ostsee stark gesunken. Aus Sicht der Betreiber war die geplante Bebauungsdichte zu hoch. Wenn in einem Windpark die Windräder zu dicht beieinanderstehen und sich mehrere Windparks auf einer kleinen Fläche drängen, mindert das die Stromausbeute und drückt auf die Rentabilität. In der Folge sinkt das Interesse der Unternehmen, Windparks zu bauen.

Dem will die Bundesregierung nun entgegenwirken. Um mehr Rentabilität und Investitionssicherheit für die Projekte zu erzielen, soll die Regellaufzeit für neue Offshore-Windparks von 25 auf 35 Jahre erhöht werden. An den gesetzlichen Zielen des WindSeeG - bis zum Jahr 2030 Offshore-Windparks mit einer Leistung von 30 Gigawatt (GW) installiert zu haben - wird festgehalten, „der Ausbau soll jedoch verstetigt und die Flexibilität für die Zukunft erhalten werden“. Der jährliche Ausschreibungskorridor ab 2027 wird auf 2.000 bis 4.800 Megawatt festgelegt. Eine Überbauung von bis zu 20 Prozent (mehr installierte Leistung als Netzanbindungskapazität) wird ermöglicht. Durch optimierte Planungen sollen Abschattungseffekte zwischen den Windparks minimiert werden, um den Stromertrag pro Fläche zu maximieren. Internationale Kooperationsprojekte sollen im überragenden öffentlichen Interesse liegend definiert werden und bei nationalen Vorhaben mit angerechnet werden.

Zudem enthält der Entwurf strengere Vorgaben, um sicherzustellen, dass einmal vergebene Offshore-Projekte später auch tatsächlich gebaut und nicht spekulativ blockiert werden. Eine einseitige Rückgabe von einmal erteilten Zuschlägen ist weiterhin nicht vorgesehen. Um die Windkraftanlagen mit einer zukünftigen Wasserstofferzeugung zu kombinieren, legt das Gesetz einen Rahmen für eine spätere Nutzung fest. Zunächst soll das Demonstrationsprojekten und Pilotanlagen in begrenztem Umfang ermöglicht werden, eine generelle Öffnung für großflächige Offshore-Elektrolyse erfolgt noch nicht. Außerdem soll die Rettungsinfrastruktur verbessert werden. Dazu soll es in küstenfernen Gebieten eine einheitliche, verbindliche medizinische Notfallversorgung für die Offshore-Windanlagen geben. Die Verantwortung liegt bei den Vorhabenträgern, die sich zusammenschließen können, und ein gemeinsamer Standard wird entwickelt.