Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
Berlin: (hib/SCR) Die Ausweitung des beruflichen Zeugnisverweigerungsrechts auf Beschäftigte in der Sozialen Arbeit ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8070(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Bislang gilt ein solches Recht laut Vorbemerkung der Fragesteller in diesem Bereich nur für bestimmte Berufsgruppen, etwa in der staatlich anerkannten Sucht- und Schwangerschaftskonfliktberatung. „Für Fachkräfte der Sozialen Arbeit führt diese Situation vielfach zu nicht auflösbaren Konflikten: Sie sind für die Erfüllung ihres Auftrags in besonderem Maße auf belastbare Vertrauensverhältnisse zu ihren Klientinnen und Klienten angewiesen. Diese Vertrauensverhältnisse werden jedoch gefährdet, wenn Betroffene damit rechnen müssen, dass ihnen anvertraute Informationen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder vor Gericht offenbart werden müssen“, führen die Abgeordneten aus.
Wissen will die Fraktion unter anderem, auf welche Erkenntnisse die Bundesregierung ihre Bedenken gegen eine Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts stützt.