Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine
Berlin: (hib/HLE) Deutschland und die Ukraine haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Zur Einholung der Zustimmung des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (21/8245(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Wie die Regierung erläutert, stellen Doppelbesteuerungen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen sollen derartige steuerliche Hindernisse besser abgebaut werden. Außerdem sollen die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine gestärkt werden. Das Abkommen ersetzt das 1995 geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern.