Finanzausgleich wird geändert
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (21/8237(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht, um Änderungen an der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern vorzunehmen. Wie in dem Entwurf erläutert wird, hatte der Bund vor dem Hintergrund eines erhöhten Flüchtlingsaufkommens den Ländern und Kommunen zugesagt, sie durch finanzielle Entlastungen im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zu unterstützen. Die Abrechnung ergab, dass der Bund 250 Millionen Euro mehr vom Umsatzsteuerfestbetrag erhält und der Anteil der Länder entsprechend sinkt.
Angesichts der Anforderungen an den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) der Länder durch die COVID-19-Pandemie hatten sich Bund und Länder auf einen „Pakt für den ÖGD“ verständigt. Aufgrund der vom Bund gemachten Zusagen sollen die Länder 750 Millionen Euro durch eine Erhöhung des Umsatzsteuerfestbetrages erhalten, während der Anteil des Bundes entsprechend sinkt.
Dadurch ergeben sich für den Bund für das Jahr 2026 insgesamt Umsatzsteuermindereinnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro. „Hierfür besteht im Bundeshaushalt 2026 Vorsorge“, schreibt die Regierung in dem Gesetzentwurf.