Verhaltenskodex bei Anwerbung von Gesundheitspersonal
Berlin: (hib/PK) Ausländische Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegesystem können nach Angaben der Bundesregierung grundsätzlich wie in anderen Wirtschaftszweigen angeworben werden. Dies gelte allerdings nicht, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in einem Staat einen kritischen Mangel an Gesundheitspersonal festgestellt habe, heißt es in der Antwort (21/8219(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7834(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Linksfraktion.
Aktuell habe die WHO in 55 Staaten einen solchen Mangel festgestellt. Die Anwerbung in diesen Staaten und die Arbeitsvermittlung aus diesen Staaten für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen dürfe nur von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen werden. Anwerbungs- und Vermittlungsaktivitäten Dritter beziehungsweise privater Akteure seien unzulässig.
Das Verbot der privaten Anwerbung und Arbeitsvermittlung solle gewährleisten, dass in Staaten, die selbst einen Mangel in Gesundheits- und Pflegeberufen aufweisen, keine solchen Fachkräfte abgeworben werden. Mit der ausschließlichen Anwerbungs- und Vermittlungszuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit werde der Verhaltenskodex der WHO zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal umgesetzt.
Die Linksfraktion erkundigt sich in der Anfrage konkret nach der deutsch-usbekischen Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und Pflege. Usbekistan verfügt nach Angaben der Bundesregierung über eine junge, schnell wachsende Bevölkerung und bildet jedes Jahr zahlreiche Pflegefachkräfte aus.
Der heimische Arbeitsmarkt sei jedoch nicht in der Lage, sämtliche in Usbekistan ausgebildeten Pflegefachkräfte aufzunehmen. Daher bestehe auf beiden Seiten ein großes Interesse an der Fachkräftemigration von Gesundheits- und Pflegekräften von Usbekistan nach Deutschland.