Bundeswehreinsatz gegen Huthi-Angriffe im Roten Meer
Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiter mit bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten an der EU-geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES zur Abwehr von Angriffen der Huthi-Milizen auf die Schifffahrt im Roten Meer beteiligen. Das geht aus einem Antrag (21/8294(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung hervor, der in der kommenden Woche am Mittwoch zur ersten Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Begründet wird der Einsatz mit den fortwährenden Angriffen der Huthi-Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten in Jemen seit Mitte November 2023, insbesondere im Roten Meer und der Meerenge Bab al-Mandab, die sich gegen die Freiheit und Sicherheit der Schifffahrt, den internationalen Handel und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region richten würden.
Das durch die Angriffe betroffene Gebiet sei ein maritimer Raum von besonderer geostrategischer Bedeutung für die internationale Handelsschifffahrt, argumentiert die Regierung. „Die Handelsroute durch das Rote Meer ist die kürzeste Verbindung zwischen Asien und Europa mit einem Volumen von 15 Prozent des weltweiten maritimen Handels vor Beginn der Angriffe.“ Die Folgen seien Ausweichrouten und erhöhte Frachtzeiten, die dadurch entstehenden Kosten würden durch Reedereien und Unternehmen letztlich an den Endverbraucher weitergegeben. Zudem drohe diese erhebliche Verlängerung des Transportwegs einen zusätzlichen Energiepreisschock auszulösen, schreibt die Bundesregierung.
Deutschland sei in enger Kooperation mit seinen EU-Partnern weiter bereit, einen wirksamen Beitrag zum Schutz deutscher und europäischer Interessen zu leisten. Die EU-Präsenz in Form von EUNAVFOR ASPIDES bleibe angesichts der volatilen Sicherheitslage wichtig. „Die EU zeigt damit, dass sie willens und in der Lage ist, Verantwortung zu übernehmen. Sie sendet damit auch ein positives Signal transatlantischer Lastenteilung.“
Das Einsatzgebiet von EUNAVFOR ASPIDES umfasst den Angaben zufolge die Meerenge Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolge nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat.
Zu den Aufgaben der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten soll der Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe und die Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet gehören, außerdem die Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung sowie Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische Unterstützung mit internationalen Verbündeten und Partnern. Außerdem sollen Information über verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit kritischen Unterseeinfrastrukturen erhoben und ausgetauscht werden.
Als völkerrechtliche Grundlagen führt die Bundesregierung unter anderem eine Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates, zuletzt Resolution 2826 (2026), und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen an, des Weiteren das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt sowie das Selbstverteidigungsrecht zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen.
Das Mandat ist befristet bis Ende Oktober 2027. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Regierung für diesen Zeitraum auf insgesamt rund 18,9 Millionen Euro.