Bundesrat hat Bedenken bei EEG-Reform
Berlin: (hib/NKI) Der Bundesrat hat Bedenken gegen das „Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ (21/7867(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformieren will. Die Länderkammer sieht vor allem die Akzeptanz des Ausbaus von erneuerbaren Energien bei Unternehmen und Verbrauchern gefährdet und verlangt tiefgreifende Nachbesserungen. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrats hervor, die als Unterrichtung (21/8298(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung vorliegt.
Die Länderkammer spricht sich unter anderem gegen die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung bei Solaranlagen auf Dächern bis 2032 aus und fordert, „den PV-Aufdachausbau weiterhin anzureizen“. Außerdem wendet sich der Bundesrat gegen die vorgesehene stärkere Verlagerung des Photovoltaik-Ausbaus von Dächern auf Freiflächen. Die bisherige Zielsetzung, wonach der Zubau auf Gebäuden mindestens dem Zubau auf Freiflächen entsprechen soll, solle erhalten bleiben. Zur Begründung verweist die Länderkammer unter anderem auf Flächenkonkurrenzen sowie die Bedeutung von Dachanlagen für die Akzeptanz der Energiewende.
Die Länderkammer kritisiert auch die Pläne zur Direktvermarktung. Kleine Anlagen sollen laut Gesetzentwurf schneller in die Direktvermarktung gezwungen werden. Doch dazu fehlten derzeit noch die technischen und marktlichen Voraussetzungen, wie flächendeckend verfügbare Smart-Meter (Digitale Messsysteme) und passende Dienstleister für Kleinststrommengen.
Auch eine gemeinschaftliche Eigenversorgung mit regionalem Ökostrom werde nach Ansicht der Länder massiv ausgebremst. Notwendig seien aber Maßnahmen für eine Weiterentwicklung des so genannten Energy Sharings, damit Kommunen, Stadtwerke, kleine Unternehmen und vor allem Bürgerenergiegesellschaften solche Modelle einfacher nutzen könnten. Dafür müssten die Pflichten zur Bilanzierung sowie die Marktkommunikation und bürokratische Verträge standardisiert und digitalisiert werden.
In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Vorschläge der Länder dazu ab.