02.10.2026 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 767/2026

Nachzahlungszinsen bei Steuern werden erhöht

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (21/8283(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht, in dem eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen enthalten ist. Die Maßnahmen hätten überwiegend technischen Charakter, erklärt die Regierung. Hervorgehoben werden unter anderem die Erhöhungen der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Nachzahlungszinsen werden von Steuerpflichtigen erhoben, die Steuern nachzahlen müssen. Der Zinssatz betrug seit 2019 0,15 Prozent für jeden Monat, was einem Jahreszinssatz von 1,8 Prozent entspricht. Ab 2027 soll der monatliche Zinssatz angesichts der allgemein gestiegenen Zinsen auf 0,3 Prozent verdoppelt werden, was einem Jahreszins von 3,6 Prozent entspricht. Der Zinssatz gilt auch für Erstattungszinsen, die Steuerpflichtigen bei Steuererstattungen gezahlt werden. Nach der Abgabenordnung beginnt der Zinslauf für die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.

Mit einer weiteren Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass für Kinder mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, in Zukunft die ungekürzten Freibeträge für Kinder bei der Besteuerung der Eltern gewährt werden. Die Änderung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zurück, der die Kürzung von Familienbeihilfen und steuerlichen Vergünstigungen bei Arbeitnehmern, deren Kinder sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, als Verstoß gegen Unionsrecht bezeichnet hatte. Bisher konnten die Freibeträge nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat der Kinder „notwendig und angemessen“ waren.

Weitere Änderungen betreffen ausländische Großaktionäre mit Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften von mindestens zehn Prozent. In diesen Fällen gibt es Änderungen, um eventuelle missbräuchliche Gestaltungen aufdecken zu können. Angehoben wird die Freigrenze für ins Ausland gezahlte Lizenzgebühren. Einkommensteuerbescheide und Bescheide über Widersprüche sollen ab 2027 nur noch elektronisch übermittelt werden, wenn die Steuerzahler über ein ELSTER-Konto verfügen. Ausgeweitet wird der Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden über Einkünfte, die über Onlineplattformen erzielt werden. Diese Informationen werden bereits innerhalb der Europäischen Union ausgetauscht. Mit dem Jahressteuergesetz soll diese Meldepflicht auf Anbieter, die in Drittstaaten ansässig sind, ausgeweitet werden.