02.10.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Gesetzentwurf — hib 767/2026

Schub für Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will den Ausbau flächendeckender Glasfaser- und Mobilfunknetze voranbringen und hat dem Bundestag dafür einen Gesetzentwurf (21/8277(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen vorgelegt.

Gezielte gesetzliche Anpassungen sollen ihr zufolge „eine zusätzliche Dynamik beim Ausbau der Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung sowie beim Ausbau der Mobilfunknetze insgesamt“ erzeugen. Hierfür soll das TKG mit den Vorgaben der Gigabit-Infrastrukturverordnung in Einklang gebracht und Regelungen zum Ausbau der gebäudeinternen Netze angepasst werden. Die Bundesregierung will den Netzausbau außerdem mit der Schaffung eines Gigabit-Grundbuchs stärken, in dem ausbaurelevante Informationen zentral an einer Stelle gebündelt und bereitgestellt werden sollen.

Die Migration von Kupfer- auf Glasfaserinfrastrukturen bezeichnet sie als „eines der größten Infrastrukturprojekte der vergangenen und kommenden Jahre“. Diese sei von zentraler Bedeutung für die Leistungsfähigkeit der nationalen digitalen Infrastruktur und damit die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Um eine marktgetriebene, faire und effiziente Migration zu ermöglichen, müssten bereits jetzt die notwendigen Weichen gestellt werden, betont die Bundesregierung. Basis dafür sei die inzwischen neu gefasste EU-Richtlinie vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation. Am Ende des Migrationsprozesses stehe „eine ununterbrochene Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Glasfaser, im Ausnahmefall aber mindestens mit einer zum bisherigen Anschluss gleichwertigen und perspektivisch besseren Alternativtechnologie“.

Der Bundestag wird am 9. Oktober 2026 erstmals über den Gesetzentwurf debattieren. Danach soll er zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung.