Bundesrat übt Kritik am Netzpaket
Berlin: (hib/NKI) Der Bundesrat kritisiert die Pläne der Bundesregierung zum beschleunigten Ausbau der Stromnetze. Der Gesetzentwurf zum Netzpaket (21/7866(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthalte keine echten Maßnahmen für eine Beschleunigung des Netzausbaus, sondern bremse den Ausbau der erneuerbaren Energien aus. In der Stellungnahme der Länderkammer, die als Unterrichtung (21/8299(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt, werden vor allem Vorgaben beim Stromnetzausbau, die geplanten Priorisierungsregeln und der Redispatch-Vorbehalt bemängelt.
Der Bundesrat sieht in der geplanten Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete „nur ein Instrument zur zeitlich begrenzten Bewirtschaftung bestehender Netzengpässe“, das den erforderlichen Netzausbau „nicht ersetzen“ dürfe. Die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete gelte jedoch als ein zentrales Steuerungsinstrument im Netzpaket der Bundesregierung. Es bedeute, dass Stromnetzbetreiber Regionen mit dauerhaft überlasteten Stromnetzen offiziell als „Engpassgebiete“ kennzeichnen dürfen, um dort den Zubau neuer Großanlagen temporär regulieren können. Mit der Regelung würden vor allem Großprojekte von Wind- und Solaranlagen betroffen sein. Diese Anlagen hätten keinen Anschlussanspruch mehr. Der bisherige gesetzliche Vorrang, dass jede erneuerbare Energieanlage sofort und bedingungslos ans Netz angeschlossen werden muss, werde ausgesetzt.
Auch die Pläne der Regierung, dass Anlagen wegen Netzüberlastung abgeregelt werden dürfen, stößt bei der Länderkammer auf Kritik. Mit dem sogenannten Redispatch-Vorbehalt sollen Anlagenbetreiber in ausgewiesenen Engpassgebieten einen Netzanschluss nur noch unter der Bedingung erhalten, dass sie bei netzbedingten Abregelungen auf Entschädigungen für bis zu 18 bis 20 Prozent ihrer Jahresstromerzeugung verzichten. Bislang bekamen Betreiber den entgangenen Stromgewinn in solchen Fällen vom Staat über die Netzentgelte voll erstattet. Dieser Punkt stelle nach Ansicht der Länderkammer die Ertragssicherheit und die Investitionsplanungen für Anlagenbetreiber vor große Herausforderungen.
In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung den Vorschlägen der Länder nicht zu.