05.10.2026 Verkehr — Unterrichtung — hib 768/2026

Kritik an Überwachungsbefugnissen des Luftfahrt-Bundesamtes

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe“ (21/7871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), sieht aber einen Überprüfungsbedarf der für das Luftfahrt-Bundesamt in Paragraf 29c vorgesehenen Überwachungsbefugnisse auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Dies gelte insbesondere für die vorgesehene Möglichkeit, „im Rahmen der Überwachung auch Wohnräume zu betreten und damit das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes einzuschränken“, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer, die gemeinsam mit der Gegenäußerung der Bundesregierung als Unterrichtung (21/8297(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt.

Laut dem im Gesetzentwurf enthaltenen Paragrafen 29c Absatz 2 Satz 1 soll die Leitung eines Flughafens verpflichtet werden, zum Zweck der Erfüllung der Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes den Angehörigen des Luftfahrt-Bundesamtes und dessen Beauftragten „den Zutritt zu den Grundstücken und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auch zu Wohnräumen zu gestatten“. Der Gesetzentwurf gehe an einzelnen Stellen über die bloße Bestimmung der zuständigen Behörde und die europarechtlich vorgegebenen Sanktionen hinaus und bedürfe einer näheren Konkretisierung, schreibt der Bundesrat darauf bezugnehmend in seiner Stellungnahme. Insbesondere die Einschränkung des Grundrechts aus Artikel 13 des Grundgesetzes auf Unverletzlichkeit der Wohnung bedürfe dabei einer besonders sorgfältigen Begründung. Der Gesetzentwurf stellt aus Sicht der Länder nicht ausreichend dar, weshalb diese weitreichende Befugnis für die Überwachung der Verpflichtungen aus der EU-Verordnung 2023/2405 (Initiative „ReFuelEU Aviation“) erforderlich ist.

Die Bundesregierung prüfe bereits, ob der Gesetzentwurf im Wege einer Formulierungshilfe im parlamentarischen Verfahren angepasst werden soll, heißt es in der Gegenäußerung der Regierung. Dabei würden auch die Überwachungsbefugnisse und insbesondere das Betretungsrecht nochmals hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft.