Führerscheinreform unter Sachverständigen umstritten
Berlin: (hib/HAU) Die von der Bundesregierung geplante Führerscheinreform wird von Sachverständigen unterschiedlich bewertet. Bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag stieß der Gesetzentwurf „zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze“ (21/7404(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem beim ADAC und beim Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung auf Zustimmung. Skeptisch zeigten sich indes Vertreterinnen und Vertreter aus der Fahrschulbranche, die vor Gefahren für die Verkehrssicherheit warnten.
Die geplante Reform der Fahrschulausbildung verfolgt unter anderem das Ziel, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu reduzieren. Darüber hinaus sollen insbesondere Verwaltungsverfahren in dem zum 1. Januar 2018 reformierten Fahrlehrerrecht verbessert und Bürokratie abgebaut werden. Laut Gesetzentwurf soll künftig die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht wegfallen. Zukünftig soll es möglich sein, sich das Wissen auch vollständig digital - etwa per App - anzueignen. Außerdem soll das komplexe Bewertungssystem bei der Theorieprüfung vereinfacht und der Umfang des Fragenkatalogs reduziert werden.
Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden. Eine Experimentierklausel im Gesetzentwurf soll es zudem ermöglichen, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, wie beispielsweise den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen.
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände unterstütze eine moderne, flexible Fahrausbildung, sagte deren Vorsitzender Jürgen Kopp während der Anhörung. Digitalisierung, beschleunigte Verwaltungsverfahren, verlässliche Prüfungskapazitäten und eine kompetenzorientierte Ausbildungssteuerung böten dafür konkrete Ansatzpunkte. Voraussetzung sei aber, so Kopp, „dass die Fahrschulbindung erhalten bleibt, ein verbindlicher Präsenzanteil gesichert wird und die Prüfungsreife anhand nachvollziehbarer Lernstandskontrollen festgestellt wird“.
Kostensenkungen müssten durch bessere Abläufe und geeignete Ausbildungsstrukturen erreicht werden. Abstriche bei sicherheitsrelevanten Kompetenzen dürfen hierfür nicht in Kauf genommen werden, machte er deutlich.
Ähnlich äußerte sich Claudia Maria Ewers-Lauer, Präsidentin der Deutschen Fahrlehrer-Akademie. Eine Reform sei ausdrücklich zu begrüßen. Klar sei aber auch, dass Fahrschüler eine professionelle Ausbildung benötigen. „Sie benötigen persönliche Lernbegleitung sowie ausreichende Möglichkeiten zum gemeinsamen Lernen und zum gemeinsamen Reflektieren“, sagte sie.
Anstatt die hochqualifizierte pädagogische Kompetenz der Fahrlehrerschaft zu nutzen, drohe durch die vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch eine Geringschätzung der professionellen Ausbildung und eine damit einhergehende Gefährdung der Verkehrssicherheit, kritisierte Ewers-Lauer.
Aus Sicht von Tom Gerhard Tiessen von der A&G Fahrschul-Akademie GmbH in Lengede enthält der Gesetzentwurf „zahlreiche sinnvolle und längst überfällige Reformansätze“. Die Vereinfachung des Fragenkatalogs, die Entbürokratisierung, die Modernisierung des Bewertungssystems, die Flexibilisierung der Sonderfahrten sowie die Verkürzung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung seien ausdrücklich zu begrüßen.
Gleichzeitig sollten die vollständige Digitalisierung des Theorieunterrichts, die aktuelle Ausgestaltung der Schaltkompetenzregelung, die geplante Laienausbildung, die Lockerung von Standort- und Raumvorgaben sowie die konkrete Ausgestaltung des Transparenzregisters erneut kritisch überprüft werden, forderte Tiessen. Der Führerschein müsse bezahlbar bleiben. Gleichzeitig dürfte aber Verkehrssicherheit, Ausbildungsqualität und Chancengleichheit nicht geschwächt werden.
Von einer „Deklassierung der pädagogisch qualifizierten Fahrlehrerschaft“, sprach Andreas Dietrich, Fahrlehrer und Inhaber einer Fahrschule. Die Rolle der professionellen Lehrkraft werde durch Öffnung der Laienausbildung und der reinen digitalen Ausbildung unterlaufen. Dadurch würden sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die Verkehrssicherheit „extrem gefährdet“, befand Dietrich.
Ulrich Chiellino, Leiter Verkehrspolitik beim Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC), sah das anders. Eine Flexibilisierung der Fahrausbildung im Rahmen der EU-Führerscheinrichtlinie könnte seiner Auffassung nach in Deutschland dazu beitragen, die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis um bis zu einem Drittel zu reduzieren. Zugleich biete sich so die Chance, die Fahrpraxis vor der Prüfung deutlich zu erhöhen.
Der ADAC-Vertreter kritisierte im Gesetzentwurf genutzte Begrifflichkeiten, die die Reform in ein negatives Licht rückten. So könne von einer Laienausbildung nicht gesprochen werden, befand er. Der Begriff suggeriere, dass Eltern ausbilden sollen, was aber nicht vorgesehen sei. Vielmehr handle es sich in der Fahrpraxis um „Übungsstunden im vertrauten Umfeld“. Die Ausbildung indes verbleibe in der Fahrschule.
Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), begrüßte den Entwurf insbesondere mit Blick auf den akuten Mangel an Berufskraftfahrern in der Transportbranche, der mit inzwischen etwa 120.000 fehlenden Lkw-Fahrern die Versorgungssicherheit in Deutschland stark gefährde. Aus Sicht der Transportwirtschaft sollte die Reform allerdings noch stärker dafür genutzt werden, auch die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklassen C und CE in den Blick zu nehmen und bestehende regulatorische Hemmnisse beim Zugang zum Berufskraftfahrerberuf abzubauen, sagte er.
Engelhardt sprach sich daher für den Wegfall der Theorieprüfung bei der Erweiterung von C auf CE aus. Des Weiteren warb er für eine Verkürzung der Prüfungszeiten bei C und CE sowie für eine Verzahnung von Führerschein und Berufskraftfahrerqualifikation.
Es handle sich um eine Reform, „die den Namen verdient“, urteilte Ingo Koßmann, Leiter der Abteilung Verhalten und Sicherheit im Verkehr bei der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt). Dem Bundesverkehrsministerium sei damit „ein richtig guter Wurf gelungen“.
Fahrschulen könnten künftig selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie die theoretische Ausbildung anbieten. Auch orientiere sich die praktische Ausbildung nicht mehr an starren Mindeststundenvorgaben, sondern stärker am individuellen Ausbildungsstand und am tatsächlichen Kompetenzerwerb. Die Fahrpraxis unter Anleitung vor der praktischen Fahrerlaubnisprüfung nutze Erkenntnisse aus Studien zum begleiteten Fahren mit 17 Jahren, die die positive Wirkung der Begleitung auf die Verkehrssicherheit und die Bestehensquoten wissenschaftlich belegt hätten, sagte Koßmann.
Für Marc-Philipp Waschke-Deden, Ressortleiter Interessenvertretung und Strategie beim Auto Club Europa (ACE), bietet die Reform die Chance, die Fahrausbildung nach fast 30 Jahren grundlegend zu modernisieren. Digitalisierung und Flexibilisierung könnten dazu beitragen. „Sie dürfen aber nicht durch Abstriche bei Ausbildungsqualität, Prüfung und Verkehrssicherheit erkauft werden“, betonte er. Entscheidend seien verbindliche Qualitätsstandards, eine kontinuierliche Lernstandskontrolle und eine frühzeitige wissenschaftliche Evaluation der tiefgreifenden Veränderungen.
Bezahlbarkeit müsse zudem sozial gedacht werden, so der ACE-Vertreter, der ergänzend ein einkommensabhängiges „Führerschein-BAföG“ vorschlug. So würden gezielt diejenigen jungen Menschen unterstützt, „für die die Kosten des Fahrerlaubniserwerbs tatsächlich eine Zugangshürde darstellen“.