05.10.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 771/2026

Nach dem Zweiten Weltkrieg verbrachte Kunst- und Kulturgüter

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegt keine vollständige oder systematische Erfassung der seit Ende des Zweiten Weltkrieges aus Deutschland als Reparationsleistung oder infolge von Beschlagnahmungen verbrachten Sach- und Kulturgüter vor. Wie sie in der Antwort (21/8273(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8033(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt, sei eine vollständige Erfassung schon aufgrund der Zerstörungen und Verlagerungen während und nach dem Zweiten Weltkrieg nicht möglich.

Nach Erkenntnissen der Bundesregierung würden in Russland noch über eine Million kriegsbedingt verbrachte Kunst- und Kulturgüter, rund 3,6 Millionen Bücher aus öffentlichen Einrichtungen und Privatsammlungen sowie Archivgut von mehreren Regalkilometern Länge vermutet. „Deutschland beansprucht grundsätzlich die Rückführung aller Kulturgüter, die unter Verletzung des Völkerrechts von sowjetischen Truppen in die UdSSR abtransportiert wurden und sich heute in Russland befinden.“ Aufgrund des russischen völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der daraus resultierenden aktuellen politischen Situation finde mit Russland zurzeit kein Austausch zu Rückführungsfragen statt.

Der Umfang privater Diebstähle von Kulturgütern durch alliierte Soldaten während und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sei der Bundesregierung nicht bekannt. „Diese, auf Einzelaktionen beruhenden, Diebstähle stehen in keinem Vergleich zum systematischen Vorgehen sowjetischer Trophäenbrigaden.“